
Strafverteidigung ist Kampf.Wir gehen diesen Weg Schulter an Schulter für Ihr Recht.
Strafverfahren verlangen Ruhe, strategische Klarheit und konsequente Verteidigung – vom ersten Kontakt bis zur Hauptverhandlung. Frühzeitige Beratung schafft Orientierung, bevor aus Unsicherheit ein Nachteil wird.Fachanwalt für Strafrecht. Bundesweite Verteidigung in Strafverfahren und Ermittlungsverfahren.
Erschienen in den Medien
Verteidigungsstrategie
Eine Verteidigung beginnt mit einer klaren Strategie.
Eine starke Verteidigung beginnt mit einer klaren Strategie.
- 01
Ersteinschätzung
Rechtliche Einordnung des Anliegens und eine klare erste Orientierung.
- 02
Vollmacht und Akteneinsicht
Übernahme der Vertretung, Vollmacht und Akteneinsicht als Grundlage jeder Verteidigung.
- 03
Strategie
Auswertung der Akte, Bewertung der Vorwürfe und Entwicklung einer klaren Verteidigungslinie.
Analyse. Strategie. Verteidigung.
- 01
Ersteinschätzung
Rechtliche Einordnung des Anliegens und eine klare erste Orientierung.
- 02
Vollmacht und Akteneinsicht
Übernahme der Vertretung, Vollmacht und Akteneinsicht als Grundlage jeder Verteidigung.
- 03
Strategie
Auswertung der Akte, Bewertung der Vorwürfe und Entwicklung einer klaren Verteidigungslinie.
Unsere Leistungen
Strafverteidigung in allen Verfahrenslagen.
Eine erfolgreiche Strafverteidigung setzt eine herausragende Fachkompetenz in den einzelnen Deliktsbereichen des Strafrechts voraus. Jedes Delikt bringt eigene rechtliche und taktische Besonderheiten mit sich, die eine darauf abgestimmte Verteidigung erfordern. Setzen Sie auf langjährige Erfahrung, fachliche Exzellenz und Spezialisierungen unserer Strafrechtskanzlei.
Nicht sicher, welches Rechtsgebiet passt?
Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Rechtsgebiete oder nehmen Sie direkt Kontakt mit der Kanzlei auf.
Gemeinsam. Konsequent. Strategisch.
Ein Team, das Verfahren mit Klarheit, Erfahrung und Entschlossenheit führt.

Köpfe hinter jeder Akte. Verantwortung in jedem Verfahren.
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Unfall passiert?
Wir übernehmen alles.
Von der ersten Schadenaufnahme über die Erstellung des Gutachtens bis zur vollständigen Regulierung übernehmen wir die gesamte Abwicklung — schnell und unkompliziert.


















- 01
Schaden erfassenSchaden aufnehmen
Wir erfassen den Schaden und dokumentieren den Unfall.
- 02
Gutachten sichernGutachten sichern
Wir koordinieren die Erstellung eines verwertbaren Gutachtens.
- 03
Regulierung einleitenRegulierung starten
Wir übernehmen die Kommunikation bis zur vollständigen Regulierung.


Ich bin sehr zufrieden mit Rechtsanwalt Kocak. Er arbeitet schnell, hört aufmerksam zu und nimmt sich wirklich Zeit für seine Kunden. Kein Ansatz des Fließbands hier.
In meinem heutigen Strafprozess waren seine Kommunikation, seine präzise Nachbereitung des gesamten Prozesses und sein Fachwissen wirklich ausgezeichnet.
Ich erhielt eine hochkompetente und engagierte Vertretung in meinem Verkehrsunfallfall. Ich fühlte mich immer gut versorgt und am Ende haben wir ein hervorragendes Ergebnis erzielt.
Herr Koçak beeindruckt nicht nur mit seinem Fachwissen, sondern auch mit seinen zwischenmenschlichen Fähigkeiten. Er behandelt Mandanten als gleichwertig.
Hochkompetenter, professioneller und engagierter Service. Meine Anfrage wurde schnell, zuverlässig und zu meiner vollen Zufriedenheit bearbeitet.
Ich möchte Herrn Kocak herzlich für seine herausragende Vertretung danken. Ich fühlte mich die ganze Zeit sehr gut versorgt und war beeindruckt von seiner Professionalität.
Von Anfang an waren die Ratschläge und die Unterstützung außergewöhnlich. Ich bin sehr zufrieden mit den erzielten Ergebnissen.
Ich bin durch eine Empfehlung auf Herrn Kocak aufmerksam geworden und habe meine Wahl nie bereut. Er ist ein charismatischer und hochkompetenter Anwalt.
Ein Anwalt, der zu 100 % zuverlässig ist. Er löst Probleme konstruktiv und ist immer verfügbar.
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Es ist klar, dass Herr Kocak seinen Beruf mit großem Engagement, Fachwissen, Sensibilität und Takt ausübt. Er widmete uns viel Zeit und war immer verfügbar.
Ein äußerst kompetenter und engagierter Anwalt, der seine Arbeit mit großem Respekt und Professionalität ausführt. Seine freundliche Art weckt sofort Vertrauen.
Ich kann Herrn Kocak nur das höchste Lob aussprechen. Er half mir bei einer Verkehrsangelegenheit, die andere für unmöglich hielten.
Ein großes Dankeschön an Herrn Kocak. Er hat meine Unfallklage schnell und zuverlässig bearbeitet. Die Kommunikation war ausgezeichnet.
Ein hochkompetenter und zuverlässiger Anwalt. Dank seiner Unterstützung habe ich schließlich gewonnen. Sehr empfehlenswert.
Herr Kocak beeindruckt mit seinem professionellen und kompetenten Ansatz. Sein Rat war immer klar, verständlich und umfassend.
Ein hochkompetenter und zuverlässiger Anwalt. Ich kann ihn nur empfehlen.
Herr Kocak ist ein sehr persönlicher, junger Anwalt. Er vertrat mich zu meiner vollen Zufriedenheit.
Herr Salih löste sofort das Problem mit meiner Autoversicherung. Ich empfehle ihn sehr.
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Das Strafverfahren hat vier Abschnitte: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren und Vollstreckungsverfahren.
Sobald der Anfangsverdacht einer Straftat besteht – etwa durch eine Strafanzeige – wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In dieser Phase ermittelt die Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Polizei. Beweissicherung, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen erfolgen grundsätzlich hier. Das Ermittlungsverfahren endet mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Anklage oder Einstellung.
Nach Eingang der Anklageschrift entscheidet das Gericht im Zwischenverfahren, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegen.
Im Hauptverfahren finden die Gerichtsverhandlungen statt. Das Gericht verkündet nach Vernehmungen und Beweisaufnahmen sein Urteil: Verurteilung oder oft Freispruch (§§ 260, 267 StGB).
Das Gericht kann Hauptstrafen (Geld- und Freiheitsstrafe), Nebenstrafen (Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis) und Maßregeln der Sicherung und Besserung (§ 61 ff. StGB) sowie Einziehung (§ 74 ff. StGB) aussprechen.
Werden keine Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt, wird das Urteil rechtskräftig. Das Vollstreckungsverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet und durchgeführt.
Möglichst früh! Sobald Sie als Beschuldigter ein Schreiben der Polizei erhalten, sollten Sie einen Strafverteidiger konsultieren. Nur so können wir frühzeitig intervenieren, strafprozessuale Maßnahmen – wie Durchsuchungen oder Haftbefehle – abwenden und eine Verfahrenseinstellung anstreben.
Bereits 90 % aller Fälle bekommen wir im Ermittlungsverfahren zur Einstellung. Mit einer umfangreichen Stellungnahme können wir den Verdacht ausräumen und eine belastende Gerichtsverhandlung vermeiden.
Sie sollten ohne Ihren Anwalt keine Angaben zur Tat machen. Eine ungünstige Aussage kann die Verteidigung nachteilig einschränken. Eine Einlassung – sofern erforderlich – wird durch uns in Ihrem Namen zu Ihren Gunsten abgegeben.
Die Strafverteidigung beginnt mit der Wahl des richtigen Anwalts. Nur wenn ein ehrliches und offenes Vertrauensverhältnis besteht, kann eine effektive, zielorientierte Strategie erarbeitet werden.
Unsere Verteidigungsstrategie basiert auf langjähriger Erfahrung, Kompetenz und Fachexpertise im Strafrecht. Je nach Akten-, Beweis- und Verfahrenslage kann sich die taktische Vorgehensweise ändern.
1. Ersteinschätzung
Wir nehmen Ihren Sachverhalt auf und geben Ihnen kostenlos eine klare und realistische Ersteinschätzung – ohne Beschönigung.
2. Akteneinsicht
Wir fordern sofort die Ermittlungsakten an, da eine Einschätzung ohne Akteneinsicht ins Leere geht.
3. Fallbezogene Bewertung
Nach intensiver Aktenanalyse wird Ihr Fall erneut bewertet. Verfahrensfehler und Widersprüche werden untersucht, Entlastungs- und Milderungsgründe herausgearbeitet.
4. Zieldefinition
In Absprache mit Ihnen definieren wir realistische Verteidigungsziele und die passende Strategie.
5. Strategie in der Hauptverhandlung
Wir entwickeln einen Verteidigungsplan, um belastende Beweise durch Beweisanträge, kritische Zeugenbefragungen und gezielte Einlassungen zu entkräften. Unser Plan bleibt flexibel und wird an die jeweilige Sachlage angepasst.
Unser leitendes Ziel: Kampf um die Wahrung Ihrer Rechte.
1. Einstellung im Ermittlungsverfahren
Vermeidung einer kostenintensiven und belastenden Gerichtsverhandlung. Auch im mittelschweren Kriminalitätsbereich kann das Verfahren unter Umständen eingestellt werden.
2. Freispruch oder Einstellung nach Anklageerhebung
Kann eine Täterschaft nicht nachgewiesen werden, plädieren wir im Gerichtsverfahren auf Freispruch. In manchen Fällen eignet sich auch eine Einstellung etwa gegen Geldauflage an.
3. Milde Strafen
Bei erdrückender Beweislage arbeiten wir Strafmilderungsgründe heraus – etwa Affekttat, verminderte Schuldfähigkeit, Ersttäterschaft, Geständnis, Reue oder Wiedergutmachung. Wir versuchen, Probleme mit Aufenthaltsgenehmigungen, Führungszeugnis-Einträgen und Fahrverboten abzuwehren.
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Einschätzung Ihres Falles
Schildern Sie kurz Ihren Fall. Wir prüfen die nächsten Schritte und melden uns vertraulich bei Ihnen.
Fall einschätzen lassenErsteinschätzung
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- info@ra-kocak.de



























