FAQ
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen rund um Strafverteidigung und anwaltliche Unterstützung.
Strafverfahren & Ablauf
Das Strafverfahren hat vier Abschnitte: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren und Vollstreckungsverfahren.
Sobald der Anfangsverdacht einer Straftat besteht – etwa durch eine Strafanzeige – wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In dieser Phase ermittelt die Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Polizei. Beweissicherung, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen erfolgen grundsätzlich hier. Das Ermittlungsverfahren endet mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Anklage oder Einstellung.
Nach Eingang der Anklageschrift entscheidet das Gericht im Zwischenverfahren, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegen.
Im Hauptverfahren finden die Gerichtsverhandlungen statt. Das Gericht verkündet nach Vernehmungen und Beweisaufnahmen sein Urteil: Verurteilung oder oft Freispruch (§§ 260, 267 StGB).
Das Gericht kann Hauptstrafen (Geld- und Freiheitsstrafe), Nebenstrafen (Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis) und Maßregeln der Sicherung und Besserung (§ 61 ff. StGB) sowie Einziehung (§ 74 ff. StGB) aussprechen.
Werden keine Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt, wird das Urteil rechtskräftig. Das Vollstreckungsverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet und durchgeführt.
Möglichst früh! Sobald Sie als Beschuldigter ein Schreiben der Polizei erhalten, sollten Sie einen Strafverteidiger konsultieren. Nur so können wir frühzeitig intervenieren, strafprozessuale Maßnahmen – wie Durchsuchungen oder Haftbefehle – abwenden und eine Verfahrenseinstellung anstreben.
Bereits 90 % aller Fälle bekommen wir im Ermittlungsverfahren zur Einstellung. Mit einer umfangreichen Stellungnahme können wir den Verdacht ausräumen und eine belastende Gerichtsverhandlung vermeiden.
Sie sollten ohne Ihren Anwalt keine Angaben zur Tat machen. Eine ungünstige Aussage kann die Verteidigung nachteilig einschränken. Eine Einlassung – sofern erforderlich – wird durch uns in Ihrem Namen zu Ihren Gunsten abgegeben.
Die Strafverteidigung beginnt mit der Wahl des richtigen Anwalts. Nur wenn ein ehrliches und offenes Vertrauensverhältnis besteht, kann eine effektive, zielorientierte Strategie erarbeitet werden.
Verteidigung & Strategie
Unsere Verteidigungsstrategie basiert auf langjähriger Erfahrung, Kompetenz und Fachexpertise im Strafrecht. Je nach Akten-, Beweis- und Verfahrenslage kann sich die taktische Vorgehensweise ändern.
1. Ersteinschätzung
Wir nehmen Ihren Sachverhalt auf und geben Ihnen kostenlos eine klare und realistische Ersteinschätzung – ohne Beschönigung.
2. Akteneinsicht
Wir fordern sofort die Ermittlungsakten an, da eine Einschätzung ohne Akteneinsicht ins Leere geht.
3. Fallbezogene Bewertung
Nach intensiver Aktenanalyse wird Ihr Fall erneut bewertet. Verfahrensfehler und Widersprüche werden untersucht, Entlastungs- und Milderungsgründe herausgearbeitet.
4. Zieldefinition
In Absprache mit Ihnen definieren wir realistische Verteidigungsziele und die passende Strategie.
5. Strategie in der Hauptverhandlung
Wir entwickeln einen Verteidigungsplan, um belastende Beweise durch Beweisanträge, kritische Zeugenbefragungen und gezielte Einlassungen zu entkräften. Unser Plan bleibt flexibel und wird an die jeweilige Sachlage angepasst.
Unser leitendes Ziel: Kampf um die Wahrung Ihrer Rechte.
1. Einstellung im Ermittlungsverfahren
Vermeidung einer kostenintensiven und belastenden Gerichtsverhandlung. Auch im mittelschweren Kriminalitätsbereich kann das Verfahren unter Umständen eingestellt werden.
2. Freispruch oder Einstellung nach Anklageerhebung
Kann eine Täterschaft nicht nachgewiesen werden, plädieren wir im Gerichtsverfahren auf Freispruch. In manchen Fällen eignet sich auch eine Einstellung etwa gegen Geldauflage an.
3. Milde Strafen
Bei erdrückender Beweislage arbeiten wir Strafmilderungsgründe heraus – etwa Affekttat, verminderte Schuldfähigkeit, Ersttäterschaft, Geständnis, Reue oder Wiedergutmachung. Wir versuchen, Probleme mit Aufenthaltsgenehmigungen, Führungszeugnis-Einträgen und Fahrverboten abzuwehren.
Akute Situationen
Schweigen! Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, einer Vorladung zu folgen. Dies darf nicht belastend gewertet werden. Durch Fangfragen oder kriminalistische List der Polizei können Sie sich selbst belasten – vermeiden Sie daher jede Aussage.
Es kann allerdings nachteilig sein, sich gar nicht zur Sache zu äußern, da Ermittlungsmaßnahmen – wie ein Haftbefehl – drohen können.
Suchen Sie daher unverzüglich einen auf Strafrecht spezialisierten Fachanwalt auf. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und eine für Sie günstige Einlassung abgeben.
Ruhe bewahren! Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss zeigen. Dieser nennt den Tatvorwurf und den Umfang der Durchsuchung. Nur in Ausnahmefällen (Gefahr im Verzug) kann die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss anordnen.
Leisten Sie keinen Widerstand, aber geben Sie keine Erklärungen ab und sagen Sie nicht aus.
Die Polizei kann Gegenstände zu Beweiszwecken sicherstellen. Widersprechen Sie der Sicherstellung. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung.
Nach der Durchsuchung: Lassen Sie sich ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen und kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger.
Mandat & Kosten
Wir bieten bundesweite Strafverteidigung und ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Ersteinschätzung.
1. Kontaktaufnahme
Nehmen Sie telefonisch, per E-Mail oder über das digitale Kontaktformular Kontakt auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches, streng vertrauliches Erstgespräch.
2. Unverbindliches Erstgespräch
In einem Gespräch geben wir Ihnen unsere Ersteinschätzung und teilen Ihnen unsere Honorarvorstellung mit – vor Ort, telefonisch oder digital.
3. Vertretung und Verteidigung
Mit Ihrer Beauftragung fordern wir die Akten an und entwerfen eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Strafverfahrens – Ermittlungs-, Zwischen- oder Hauptverfahren – übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und dem konkreten Tatvorwurf ab.
Viele Versicherer decken strafrechtliche Angelegenheiten grundsätzlich ab, schließen jedoch bestimmte Delikte – insbesondere Vorsatztaten – ganz oder teilweise aus. Auch Selbstbeteiligungen und Deckungssummen variieren erheblich.
Wir empfehlen, die Deckungszusage frühzeitig einzuholen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung mit Ihrer Versicherung und prüfen, welche Kosten übernommen werden können.
Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach mehreren Faktoren:
- Art und Schwere des Tatvorwurfs – von einfacher Körperverletzung bis zu Kapitaldelikten
- Umfang der Ermittlungsakte
- Schwierigkeit der Rechtslage
- Verfahrensstand – Ermittlungsverfahren oder Hauptverhandlung
Transparenz ist uns wichtig. Sie erhalten vorab eine klare Einschätzung der zu erwartenden Kosten.
Honorarübersicht
Die genauen Kosten richten sich nach Art und Schwere des Vorwurfs, dem Umfang der Akten sowie dem Verfahrensstand. Nach einer persönlichen Ersteinschätzung teilen wir Ihnen transparent unsere Honorarvorstellung mit.
Für eine individuelle Kosteneinschätzung kontaktieren Sie uns gerne – unverbindlich und vertraulich.
